Verbandsversammlung im Dezember
Auswirkungen des Emissionshandels und Fonds für Einwegverpackungen auf der Tagesordnung
Am 21. Dezember 2023 kamen die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) zur letzten Sitzung des Jahres im Energiepark in Hüttenfeld zusammen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Auswirkungen des Emissionshandels auf die Verwertung des Restabfalls und das Einwegkunststofffondsgesetz.
CO2-Handel erhöht Kosten für thermische Verwertung
Die Rest- und Gewerbeabfälle sowie das Altholz aus dem Kreis Bergstraße werden in Abfallverbrennungsanlagen thermisch verwertet. Ab 2024 fallen auch diese Anlagen unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Seit 2021 dient es als Steuerinstrument für die Regulierung von CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Hierzu wird der Handel mit fossilen Brennstoffen für den daraus entstehenden CO2-Ausstoß mit einem Preis belastet. Die im BEHG festgelegten Preise für eine Tonne CO2 wurden nun noch einmal angehoben. Für uns entstehen dadurch nach aktuellen Prognosen Mehrkosten von rund 550.000 EUR für das Jahr 2024 und circa 700.000 EUR für das Jahr 2025. Die zukünftige Entwicklung ab 2026 ist derzeit noch nicht absehbar.
EU-Fonds für Einwegverpackungen aufgelegt
Als finaler Baustein zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtline (EWKRL) gegen Einwegprodukte ist im Frühjahr 2023 das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, Auswirkungen durch bestimmte Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern und das Inverkehrbringen solcher Produkte zu minimieren. Betroffene Produkte sind beispielsweise Getränkebecher und To-Go-Lebensmittelbehälter. Hersteller solcher Artikel sollen verstärkt in die Verantwortung genommen und durch eine finanzielle Abgabe in einen Fonds die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen, Entsorgung sowie Reinigungsaktionen im Zusammenhang mit Abfällen dieser Art tragen. Auch wir sowie die Kommunen des Kreises Bergstraße sind grundsätzlich für den Fonds anspruchsberechtigt und stimmen derzeit das Vorgehen für die Beantragung der Mittel gemeinsam ab.