Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen

Rund 1.100 Straßen gibt es im Kreis Bergstraße, in denen die Abfallsammelfahrzeuge des ZAKB bislang einen Teil der Strecke rückwärts gefahren sind. Aufgrund von geänderten rechtlichen Vorgaben müssen für viele dieser Straßenabschnitte jetzt Alternativen umgesetzt werden.

Wenn Abfallsammelfahrzeuge rückwärts fahren, ist das gefährlich. Da es dabei bundesweit immer wieder zu schwersten, teilweise tödlichen Unfällen kam, haben sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Gewerkschaften und Vertreter der Entsorgungswirtschaft auf eine »Branchenregel«, ein Paket von branchenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen geeinigt. Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen, muss der ZAKB risikoreiche Rückwärtsfahrten von Abfallsammelfahrzeugen künftig vermeiden.

Was muss wo geändert werden?

Die 1.100 »Rückwärtsfahrstraßen« im Kreis Bergstraße hat der ZAKB untersucht und zusammen mit einem renommierten Beratungsinstitut detaillierte Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Das Ergebnis: Rund 600 Straßen können zukünftig nicht mehr in der gewohnten Weise befahren werden. Für die problematischen Stellen wurden geeignete Lösungen erarbeitet. Diese werden nun, gemeinsam mit den Kommunen, schrittweise (von Kommune zu Kommune) umgesetzt. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden darüber frühzeitig informiert.

Verschiedene Maßnahmen

Welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Schwierigkeiten zu lösen, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Bei der Suche nach Alternativen waren und sind zum Teil sehr unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen. Das heißt für uns als ZAKB: Wir mussten Lösungen entwickeln, die für unsere Beschäftigten und die Passanten das Risiko deutlich minimieren, zugleich aber für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar sind. Manchmal genügt es, Parkverbote einzurichten, Verkehrsschilder umzusetzen oder einen neuen Platz für eine Straßenlaterne zu finden. Tatsächlich kann in vielen Fällen mit solch kleinen Änderungen eine größere Übersichtlichkeit hergestellt und damit ein gefahrloser Einsatz der Abfallsammelfahrzeuge ermöglicht werden. Es kann auch sinnvoll sein, eine Straße außerhalb der Stoßzeiten anzufahren oder einfach auf anderen Wegen als bisher.

Möglichst geringe Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger

Generell gilt: Welche Änderung im Einzelfall umgesetzt wird, orientiert sich an einer verbindlichen Prioritätenliste, deren oberster Zweck es ist, die Änderungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst wenig spürbar zu machen. Je weniger sich für die Bürgerinnen und Bürger an der gewohnten Abfallsammlung ändert, desto besser. Aus diesem Grund kommen auch neue Fahrzeuge zum Einsatz. Denn wo sich die Situation nicht ändern lässt, kann gegebenenfalls ein kleineres Müllauto, ein eigens dafür vom ZAKB angeschafftes »Engstellenfahrzeug«, die Risiken minimieren.

Sammelplätze als letztes Mittel

Dennoch bleiben Verkehrssituationen, die für all diese Maßnahmen nicht geeignet sind. Hier erfolgt, als letztes Mittel, die Anordnung von zentralen Abfallsammelplätzen. An diesen müssen die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Abfälle am Leerungstag zur Abholung bereitstellen. Ergänzend zum Sammelplatz können kostenpflichtige Behälterdienste in Anspruch genommen werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter holen die Behälter dann an der Grundstücksgrenze ab, bringen sie zum Sammelplatz und nach der Leerung wieder zurück. Festgelegt sind die Gebühren in § 4 (18) der Gebührenordnung.