CO2-Abgabe

nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Die Rest- und Gewerbeabfälle sowie das Altholz aus dem Kreis Bergstraße werden in Abfallverbrennungsanlagen thermisch verwertet, um daraus Energie zu erzeugen. Ab 2024 fallen auch diese Anlagen unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses dient seit 2021 als Steuerinstrument für die Regulierung von CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Hierzu wird der Handel mit fossilen Brennstoffen für den daraus entstehenden CO2-Ausstoß mit einem Preis belastet. Die im BEHG festgelegten Preise für eine Tonne CO2 wurden nun noch einmal angehoben. 

Die gestiegenen Kosten geben wir ohne Aufschlag bei der Anlieferung von bestimmten gewogenen Abfällen im AWZ Heppenheim und auf dem Wertstoffhof Lampertheim weiter. Sie werden Ihnen als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen. 

Eine Übersicht, die zeigt, wie sich die CO2-Abgabe je Abfallart auf den Entsorgungspreis auswirkt, finden Sie hier. Beispielrechnungen können Sie unter diesem Link einsehen.