Gebühren
Ihre Abfallgebühr
Ihre Abfallgebühr besteht aus einer Mindestgebühr und ggf. Gebühren für Leistungen, die Sie zusätzlich in Anspruch nehmen. Die Höhe der Mindestgebühr richtet sich nach der Größe des Restabfallbehälters. Von der Mindestgebühr abgedeckt sind 10 Leerungen des Restabfallbehälters, 18 Leerungen des Bioabfallbehälters sowie 13 Leerungen des Papierbehälters.
Für zusätzliche Leistungen gelten folgende Gebühren / Preise:
Art der Leistung | Gebühr/ Preis |
Bearbeitungsgebühr für Antrag auf Biobefreiung | 15,00 € |
Sperrmüllanmeldung (bis 2 m³) | 15,00 € 7,50 € für registrierte Onlinekunden |
Reinigungstausch eines Bioabfallbehälters | 25,00 € |
Elektroschrott Abholung (Privathaushalte) | 8,00 € pro Elektrogroßgerät |
Restabfallsack* | 6,00 € |
Bioabfallsack* | 4,50 € |
Verwaltungsgebühr für Onlinekunden, wenn ausgewiesene Dienstleistungen nicht online beauftragt werden | 2,50 € pro Auftrag |
Objektanmeldung, Behälteranmeldung und Behälterlieferung | 22,00 € pro Vorgang, bis zu 3 Behälter 16,50 € für registrierte Onlinekunden |
Behälter, die zu Lasten des Anschlussnehmers ersetzt werden | 50,00 € pro Behälter in den Größen 60 l bis 120 l 63,00 € pro 240 l Behälter |
Erstellung und Versand einer Zwischeninformation für die Abfallgebühren an einem Objekt | 11,00 € |
Behälterservice Restabfall: Transport eines Restabfallbehälters bis 240 Liter von der Grundstücksgrenze zum Sammelplatz und zurück | 10,34 € pro Monat |
Behälterservice Bioabfall: Transport eines Bioabfallbehälters bis 240 Liter von der Grundstücksgrenze zum Sammelplatz und zurück | 14,48 € pro Monat |
Behälterservice Papierabfall: Transport eines Papierabfallbehälters bis 240 Liter von der Grundstücksgrenze zum Sammelplatz und zurück | 7,24 € pro Monat |
Bei abweichenden Behältergrößen oder Abfuhrleistungen kann die Geschäftsführung des ZAKB im Einzelfall Gebühren in analoger Anwendung der Gebührenordnung festsetzen. |
* Rest- und Bioabfallsäcke sowie Marken für die Abholung von E-Schrott können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde käuflich erwerben.
Alle Gebühren und Preise finden Sie auch in unserer Gebührenordnung. Preislisten für private Anlieferungen an unseren Wertstoffhöfen und im Abfallwirtschaftszentrum erhalten Sie hier.
Gebührenrechner
Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss mindestens je ein Restabfallbehälter, ein Bioabfallbehälter und ein Papierbehälter angemeldet sein. Für diese Regelausstattung wird eine Mindestgebühr erhoben. Die Mindestgebühr bemisst sich am Gefäßvolumen für den Restabfallbehälter (falls mehrere Restabfallbehälter vorhanden sind, entscheidet der ZAKB, welcher Behälter für die Festsetzung der Mindestgebühr herangezogen wird).
Bei Restabfallbehältern der Größe 60 - 240 l sind bereits 10 von 26 möglichen Leerungen, bei Bioabfallbehältern 18 von 36 möglichen Leerungen und bei Papierbehältern 13 Leerungen über die Mindestgebühr abgedeckt. Für zusätzlich in Anspruch genommene Leerungen fallen weitere Kosten an.
Berechnung Ihrer Mindestgebühr
Wählen Sie im ersten Schritt die entsprechenden Behälter aus, die in der Mindestgebühr enthalten sein sollen. Alle weiteren Behälter tragen Sie bitte unter dem Punkt Zusatzbehälter ein.
Zusatzbehälter
Wählen Sie hier bitte weitere Behälter aus, falls die in der Regelausstattung enthaltenen Behälter nicht ausreichen.
Mindestgebühr | € |
Gebühren für zusätzliche Behälter | € |
Gebühren für zusätzliche Einzelleerungen | € |
Gesamt | € |